Ab etwa zweieinhalb Jahren hat Ihr Kind sämtliche Milchzähne und die wollen auch gepflegt und geschützt sein.
Ab diesem Alter sollten Ihre Kinder ihre Zähne selbst putzen. Aber Sie müssen noch nachputzen. Bis etwa in´s achte Lebensjahr.
Ihr Kind muss jetzt also lernen, seine Zähne zu putzen und hier erfahren Sie mit welcher Zahnbürste, welcher Zahnpasta und welcher Putztechnik das geschehen soll.
Die ideale Zahnbürste für Kleinkinder hat einen kleinen abgerundeten Bürstenkopf und einen kurzen Bürstenhals. Damit passt sie gut in den Kindermund und erreicht alle Stellen. Die Borsten sind fein und weich, damit das Putzen als angenehm empfunden wird. Der Griff passt gut in die Hand und hat eine rutschfeste Oberfläche. Sie muss alle zwei Monate durch eine neue ersetzt werden.
Ab etwa vier Jahren kann Ihr Kind auch eine elektrische Zahnbürste verwenden. Achten Sie beim Kauf auf die kindgerechte Größe der Bürste.
Zahncremes für Kinder dürfen nicht so scharf sein wie Zahnpasten für Erwachsene. Sie enthalten auch weniger Schmirgelstoffe, damit sie den kindlichen Zahnschmelz nicht angreifen.
Zahnpasten für Kinder bis sechs Jahre dürfen maximal 500 ppm* Fluoride enthalten (0,05 %). Lassen Sie Ihr Kind jeweils morgens nach dem Frühstück und abends vor dem Schlafengehen eine erbsgroße Menge der Zahnpasta verwenden.
KAI steht für
K = Kauflächen der Zähne
A = Außenseiten der Zähne
I = Innenseite der Zähne
Diese Technik ist für Kleinkinder leicht zu merken und zu lernen. Üben Sie anfangs gemeinsam mit Ihrem Kind, bis es den Ablauf beherrscht.
Um Ihrem Kind das Lernen der richtigen Putz-Technik so einfach wie möglich zu machen, haben wir für unsere Patienten ein Anleitungs-Video mit der KAI-Putztechnik vorbereitet. Darin wird das Putzen gezeigt und Ihr Kind kann es ganz einfach nachmachen. Sie erhalten es kostenlos bei uns in der Praxis.
Lutscht Ihr Kind noch am Daumen?
* ppm = Parts per Million, also "Teile pro Million". Mengenangabe für den Fluoridgehalt.
Achten Sie beim Kauf der Zahnpasta für Ihr Kind darauf, dass der Fluoridgehalt nicht höher als 500 ppm bzw. 0,05 % ist.